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Archiv-Artikel

Binnenschiffers Abc

Von PS

Erweitere deinen Wortschatz mit der Binnenschifffahrt:

Heute: Wahrschau und Stillliegeverbot

Wahrschau heißt: Achtung! Gefahr! Ich wahrschaue: ich warne. Der Wahrschauer wahrschaut: Einer weist auf Gefahren hin. Wahrschauflöße sind im Fluss vorübergehend verankerte gelbe Inseln, die mit roten Flaggen auf Hindernisse, Baustellen, Wracks, Untiefen hinweisen.

Das in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) vorgesehene Stillliegeverbot ist, was es sagt: Es verbietet stillzuliegen. Was nicht bedeutet, dass unruhiges oder lautes Liegen erlaubt wäre. Eigentlich ist jegliches Liegen verboten, also das Ankern wie das Festmachen am Ufer. Das gilt für Wasserfahrzeuge, schwimmendes Gerät, schwimmende Anlagen, jeden Schwimmkörper, somit auch für ein aufblasbares Wasserfahrzeug, das nur mit Muskelkraft bewegt werden kann.  PS