: Bilder von Hinrichtungen
betr.: „Zum Beispiel Nie Shubin“, taz vom 14. 11. 07
In unserem Rechtssystem gibt es ja das „Recht am Bild“, das insbesondere Privatpersonen davor schützen soll, ungefragt in die Öffentlichkeit gezerrt zu werden. Hinzu kommt, dass es bei der Debatte um Saddam Husseins Hinrichtung auch in dieser Zeitung schwere Bedenken gab, die Bilder seines Todes zu zeigen. Nun wird eine namenlose Chinesin kurz vor ihrer Hinrichtung mit schmerzverzerrtem Gesicht gezeigt, ohne dass diese Überlegungen irgendeine Rolle gespielt hätten. Könnte man bei Saddam Hussein noch von einer Person von zeitgeschichtlicher Bedeutung sprechen, ist dies hier sicher nicht der Fall. Zudem hat das Bild keinen weiteren Informationswert über das hinaus, was in den Artikeln schon beschrieben wird. Warum also der Abdruck? Habt ihr euch nicht gefragt, unter welchen Umständen es zustande gekommen ist? Dass die Angehörigen hierbei wohl sicher nicht gefragt worden sind?
FREDERIK HOLST, Berlin