■ Berliner Telegramm: BfA: Firmen sollen Arbeitsförderungsgesetz nutzen
Die Bundesanstalt für Arbeit und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber haben gestern Unternehmen dazu aufgefordert, das neue Arbeitsförderungsgesetz (AFRG) zur Wiedereingliederung Arbeitsloser zu nutzen. Die meisten Bestimmungen des Gesetzes traten zum 1. April in Kraft. Der Vorstandsvorsitzende der Bundesanstalt für Arbeit (BfA), Jochen Siegers, nannte das Gesetz eine „kräftige Hilfe“ im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig verteidigte Siegers die vorgesehenen Kürzungen für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM). Die Senkung der ABM-Löhne bereinige den Markt und gebe der BfA mehr Geld, um echte Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen, sagte er. Das ARFG umfaßt neben den Förderungsmöglichkeiten zur Wiedereingliederung Arbeitsloser auch Leistungskürzungen. dpa
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