■ Kommentar: Bewußtlos sozial
Mit einem klaren Votum haben sich die Delgierten des SPD-Landesparteitages am Samstag in einem heftigen Streit zwischen ihren Senatorinnen für Arbeit, Sabine Uhl, und Soziales, Irmgard Gaertner, auf die Seite der Sozialsenatorin geschlagen. Und gleichzeitig haben sie mit dem Beschluß für die „volle Nutzung der vorhandenen Mittel bei den BSHG-19-Stellen“ auch ihrem Finanzsenator das Leben erschwert. Denn seit die Beschränkung der Arbeitslosenhilfe auf zwei Jahre in Bonn ausgemachte Sache zu sein scheint, hatten Kröning und Uhl auf die Millionen spekuliert, die aus dem BSHG- 19-Programm zu schöpfen wären.
Hatte bisher nämlich die einjährige Festanstellung von Sozialhilfeempfängern in „BSHG-19-Stellen“ den angenehmen fiskalischen Nebeneffekt, daß sie bei anschließender Arbeitslosigkeit auf Dauer nicht mehr dem Bremer Staat, sondern der Bundesanstalt für Arbeit auf der Tasche lagen, lohnt sich diese Wiedereingliederungshilfe ins Arbeitsleben ab 1994 rein finanzpolitisch nicht mehr. Schließlich würden sie nach zweieinhalb Jahren Arbeitslosigkeit wieder zu dem, was sie vor der BSHG-19-Beschäftigung waren, nämlich zu Bremer SozialhilfeempfängerInnen.
Die Sache ist allerdings etwas kompliziert, entsprechend niedrig war auch die Aufmerksamkeit der SPD-Delegierten, als über diesen millionenschweren Punkt entschieden wurde. Doch das macht am Ende nichts. Eine sozialpolitisch richtige Entscheidung ist auch dann noch richtig, wenn kaum jemand begriffen hat, was er da beschließt. Dirk Asendorpf
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