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Bewährungsstrafe für Arbeitsamtsbetrug

Darmstadt/Rüsselsheim (dpa) – Wegen Arbeitslosengeldbetrugs ist eine 40jährige Frau zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Laut gestern veröffentlichtem Urteil des Amtsgerichts Rüsselsheim hatte die Frau 44.000 Mark Arbeitslosengeld und -hilfe bezogen, während sie als Sängerin in einer Band gearbeitet und damit rund 1.500 Mark im Monat verdient haben soll (Az.: 2 Df 14 Jf 39.468 7/96).

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