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Bewährung für Todesschüsse an DDR-Grenze

Berlin (rtr) – Das Berliner Landgericht hat am Donnerstag den Tod des DDR-Grenzsoldaten Reinhold Huhn mit einer einjährigen Bewährungsstrafe geahndet. Das Gericht befand einen heute 68 Jahre alten Geschäftsführer des Totschlags an dem Soldaten für schuldig. Nach den Feststellungen der Strafkammer hatte der Mann am 18. Juni 1962 auf den damals 20jährigen Huhn geschossen, als er seine Familie von Ost- nach West-Berlin schleusen wollte.

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