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Bewährung für Raubdrucker

Berlin (dpa) - Im größten in der Bundesrepublik geführten Verfahren gegen Hersteller von Raubdrucken sind jetzt die Urteile gesprochen worden. Eine Große Strafkammer des Berliner Landgerichts hat am Montag Bewährungsstrafen von sechs bis 16 Monaten gegen zwei Geschäftsführer und einen Angestellten eines Druckereikollektivs in Berlin– Kreuzberg verhängt. Das Urteil lautete auf gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke sowie Beihilfe dazu. Von Mitte 1986 bis Dezember vorigen Jahres hatten die Angeklagten 17.000 Exemplare von insgesamt 16 Werken.

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