■ Berliner Telegramm: Bewährung für Polizisten: Ehefrau fahrlässig getötet
Wegen fahrlässiger Tötung seiner Ehefrau ist ein 33jähriger Polizist gestern zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Schöffengericht Tiergarten warf dem Angeklagten leichtfertigen Umgang mit seiner Dienstwaffe als Ursache des tödlichen Schusses vor. Der Polizeimeister hatte im Juni 1996 in seiner Wohnung in Rudow entgegen den Dienstvorschriften die vorher geladene Waffe wieder entladen. Dabei ging er so unvorsichtig vor, daß sich ein Schuß löste. ADN
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