piwik no script img

Bewährung für Grenzoffiziere

POTSDAM dpa ■ Im Prozess gegen zwei ehemalige DDR-Grenzoffiziere hat das Landgericht Potsdam gestern Bewährungsstrafen ausgesprochen. Es befand die Angeklagten für schuldig am Tod eines damals 17-jährigen Flüchtlings im Jahr 1966. Die den Offizieren unterstellten Grenzsoldaten hatten ihn erschossen, als er gemeinsam mit einem Freund die Grenze überqueren wollte. Der Kommandeur eines Grenzregiments wurde wegen Totschlags zu 14 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, sein Stabschef wegen Beihilfe zu einem Jahr auf Bewährung. Durch ihre Befehle hätten sie den „Schießbefehl“ des nationalen Verteidigungsrats der DDR weitergegeben und konkretisiert, befand das Gericht.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen