: Betriebsrat muß Anwalt selber zahlen
Kassel (ap) - Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu bezahlen, den der Betriebsrat als Mitglied einer Einigungsstelle über arbeitsrechtliche Fragen benannt hat. Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat einen Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von den Anwaltskosten durch den Arbeitgeber in letzter Instanz verneint. Die vom Betriebsrat einer Firma in Schleswig–Holstein beim Bundesarbeitsgericht eingelegte Beschwerde blieb damit erfolglos (AZ: 7 ABR 28/87).
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