: Betr.: Rekrutengelöbnis
„Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“
So lautet nach dem „Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten“ vom 19. März 1956 die gesetzliche Formel für das feierliche Gelöbnis der Wehrpflichtigen. Im Unterschied dazu müssen die Berufs- und Zeitsoldaten einen Diensteid ablegen, der mit den Worten „Ich schwöre“ beginnt. Das Nachsprechen der zusätzlichen Schlußformel beim Diensteid „so wahr mir Gott helfe“ ist kein Pflicht.
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