: Betr.: Manuela Schiller
Der von Polizei oder Ordnern beschuldigte Fan gilt so lange als schuldig, bis er seine Unschuld bewiesen hat. „Das Gesetz verstößt gegen die Verfassung“, sagt Rechtsanwältin Manuela Schiller aus Zürich.
Der von Polizei oder Ordnern beschuldigte Fan gilt so lange als schuldig, bis er seine Unschuld bewiesen hat. „Das Gesetz verstößt gegen die Verfassung“, sagt Rechtsanwältin Manuela Schiller aus Zürich.