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Betr.: Kranke, Kündigungsschutz, Rente, Arbeitslsoe

Kranke sollen künftig in den ersten sechs Wochen der Krankheit nur noch 80 Prozent vom Lohn bekommen, wenn sie sich nicht entsprechend Urlaubstage anrechnen lassen.

Wer in kleinen Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern arbeitet, kann künftig jederzeit ohne weiteres gefeuert werden. In diesen Firmen wird der Kündigungsschutz aufgehoben.

Wer ab dem Jahre 2002 schon mit 60 Jahren in Rente geht, muß künftig mit 18 Prozent weniger Altersruhegeld vorliebnehmen. Arbeitslose müssen künftig schon vom ersten Tag der Erwerbslosigkeit an auch fachfremde Jobs annehmen. Das angebotene Gehalt darf auch um 20 Prozent, nach drei Monaten sogar um 30 Prozent unter dem vorherigen Nettoentgelt liegen. Die Arbeitslosenhilfe wird individuell jedes Jahr um drei Prozent gekürzt. BD

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