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Betr.: Hessische Förderstufe an Schulen

Förderstufe verfassungskonform - Die flächendeckende Einführung der Förderstufe, der gemeinsame Unterricht aller Schüler in den Klassen fünf/sechs, steht im wesentlichen im Einklang mit der hessischen Verfassung. Das entschied am Mittwoch der hessische Staatsgerichtshof und wies die Klage der „Bürgeraktion Freie Schulwahl“ und der CDU–Landtagsfraktion ab. Für die Kids in Hessen heißt das, ab 1. August zwei Jahre länger als bisher die Förderstufen zu erklimmen. Foto: Rüdiger Dehneu

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