: Betr.: Ersatzfreiheitsstrafe
Weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen können, gehen immer mehr zu Geldbußen Verurteilte ins Gefängnis. Die Anzahl der inhaftierten Personen, die eine drei- bis fünfwöchige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, sei dramatisch gestiegen, sagte Manfred Lösch, evangelischer Kirchenbeauftragter für die Gefängnisseelsorge. Die Ersatzfreiheitsstrafe sei im Vergleich zu schwereren Straftaten, bei denen Bewährung gewährt wird, in höchstem Maße ungerecht. Geldstrafen sollten auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Foto: Volker Derlath
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