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Betr.: Berliner Hochschulen

Studierende aller drei Berliner Universitäten nehmen erstmals gemeinsam zur Krise der Hochschulen Stellung. Wenige Tage vor dem ersten „bildungspolitischen Grundsatzgespräch“ beim Bundeskanzler, das der Auftakt für den sogenannten „Bildungsgipfel“ sein soll, skizzieren die Studenten eigene Reformvorstellungen. Sie stellen sie gegen die Modelle, die vor allem staatliche Institutionen vorlegten, etwa das „Eckwertepapier“ einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Über 1,8 Millionen StudentInnen sind an deutschen Unis und Fachhochschulen eingeschrieben. Das Lehrpersonal ist auf 900.000 Studienplätze ausgerichtet. Im Zuge der Öffnung der Hochschulen für breite Bevölkerungsschichten verdoppelte sich die Zahl der Studierenden; die der Lehrkräfte wuchs seit 1977 um 1,7 Prozent. Entsprechend ist das Bild in Seminaren und Hörsälen: die Studiosi müssen auf dem Boden oder der Fensterbank Platz nehmen. Sie verlassen die Hochschulen mit – im Schnitt – 28 Jahren. Drei von zehn erringen keinen Abschluß.

Gegen diese Krisenerscheinungen reagieren Bund und Länder: Die Zahl der Studienplätze wird nicht erhöht – weder durch Einstellung von Professoren noch durch energischen Neubau von Hochschulen. Dafür gebe es, in Zeiten der Finanzmisere, kein Geld. Statt dessen sollen die Studenten die Studienplätze schneller wieder verlassen: die Lehre werde verbessert, das Lernpensum gekürzt und sogenannte „Langzeitstudierende“ bestraft.

Dazu greift der Staat massiv in die verfassungsmäßig garantierte Hochschulautonomie ein: Per Gesetz will er den Lernstoff und die Zahl der Prüfungen reglementieren. Außerdem will er die Art des Studiums ändern. Die Universitäten sollen künftig ein „berufsqualifizierendes Studium“ von höchstens neun Semestern anbieten; der wissenschaftliche Nachwuchs wird – danach – in „Graduiertenkollegs“ ein Promotionsstudium ablegen. Zudem soll der Anteil der Fachhochschüler an den Studenten erheblich steigen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die genannten Maßnahmen bereits verabschiedet. Berlin beabsichtigt zusätzlich, von sogenannten „Langzeitstudenten“ Studiengebühren zu erheben. cif

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