in kürze URTEIL/BAUERN : Besteuerte Hofhunde
Bauern müssen in Nordrhein-Westfalen für ihre Hofhunde Steuern bezahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Wenn ein Landwirt auf seinem Hof wohnt, seien neben betrieblichen auch private Gründe für das Halten des Hundes ausschlaggebend. Deshalb unterliege das Tier der Steuerpflicht. (dpa)