: Beschwerde gegen Neuwahl abgelehnt
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern die Verfassungsbeschwerde des Hamburger CDU-Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer gegen die Neuwahl der Hamburger Bürgerschaft nicht zur Entscheidung angenommen. Die Richter begründeten dies damit, daß die Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig sei und keine ausreichende Aussicht auf Erfolg habe. Bürgerschaftspräsidentin Elisabeth Kiausch begrüßte das Urteil und sagte, daß nun klar sei, daß sich die Bürgerschaft am 22. Juli auflösen könne. Die Wählervereinigung „STATT Partei“ des ehemaligen CDU-Mitglieds Markus Wegner kommentierte die Entscheidung des Gerichts als „blamable Niederlage für die CDU“. Fischer selbst begrüßte, daß durch das Bundesverfassungsgericht rechtzeitig vor der geplanten Auflösung der Bürgerschaft am Donnerstag Klarheit geschaffen worden sei.
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