: Beschwerde ewig unbeantwortet
Nigerianer warten seit sechs Monaten auf eine Reaktion des Gerichts. Sie wollen wissen, ob der Polizeieinsatz gegen ihre Vereinsmitglieder rechtmäßig war
Bremen taz ■ Es hatte ein Schlag gegen vermeintlich von Nigerianern aufgebaute mafiaähnliche Erpresser-Strukturen in Bremer Diskothekenkreisen werden sollen. Doch es wurde ein Schlag ins Wasser: Die mit einer Hunderschaft groß angelegte Durchsuchungs- und Festnahmeaktion letztes Jahr im nigerianischen Verein in der Neustadt blieb strafrechtlich folgenlos. Doch die Vereinsmitglieder fühlen sich schlecht behandelt. Gegen die Polizei hat ihr Anwalt Beschwerde beim Amtsgericht eingelegt.
Der Polizeieinsatz spielte sich vergangenen November ab. Das Ermittlungsverfahren gegen den Hauptverdächtigen, ein Vereinsmitglied, ist nach Auskunft von dessen Anwalt schon lange eingestellt. Die rund 40 im Polizeigewahrsam über Nacht festgehaltenen Vereinsmitglieder waren am nächsten Morgen entlassen worden. Es hatte keine Hinweise darauf gegeben, dass sie in Erpressung verwickelt wären. Übrig ist nun nur noch die Beschwerde des Anwalts Herwig Troischt – über das unverhältnismäßige und rechtswidrige Vorgehen der Einsatzkräfte. Doch auch sechs Monate nach Eingang beim Bremer Amtsgericht ist sie noch nicht entschieden.
„Das dauert viel zu lange“, sagt Troischt. Drei seiner Mandanten haben Anzeige gegen die Polizei erstattet: Die Behandlung der Vereinsmitglieder sei menschenrechtswidrig gewesen. Schon am Tag nach der Aktion hatten Festgenommene beklagt, dass ihnen Essen, Getränke und Toilettengang verwehrt worden seien (taz berichtete). Zudem seien sie außerordentlich brutal behandelt worden. Sie hätten lange Zeit ungeschützt im Dreck hinter dem Vereinsgebäude gelegen – nichts, was die Nachbarschaft positiv für sie einnehmen würde, so die Befürchtung. Rechtswidrig war die Maßnahme aus Sicht des Anwaltes vor allem, weil die Polizei den vermeintlichen Hauptverdächtigen schon 20 Minuten vor der Durchsuchung außerhalb der Vereinsräume festgenommen hatte. Damit habe es keine Rechtsgrundlage mehr für die Durchsuchung gegeben, so Troischt.
Die Sprecherin des Bremer Amtsgerichts erklärt die lange Wartezeit auf den Ausgang der Beschwerde damit, dass es sich um eine umfangreiche Maßnahme gehandelt habe, die vier Aktenordner füllen. Diese Akten seien mehrfach zwischen den beteiligten Gerichten hin- und hergegangen. „Dazu kam die Urlaubszeit.“ Nun seien die Unterlagen jedoch wieder beim Bremer Amtsgericht – und eine Entscheidung absehbar. ede