: Beschränkte Leuchte
Straßenlaterne nervt Nachbarn – und wird entschärft
WALTENHOFEN taz ■ Vor dem Augsburger Verwaltungsgericht wollte ein Bürger seine Allgäuer Gemeinde Waltenhofen zur Beseitigung einer Straßenlaterne zwingen. Sie stört seine Bergsicht, aber vor allem seine Nachtruhe. Die sechs Meter hohe besonders helle Leuchte, durch die die Kommune vier herkömmliche Straßenlaternen einspart, macht dem armen Mann die Nacht zum Tage – aber nicht mehr lange. Die Beseitigung hat der Kläger im Prozess zwar nicht erreicht, aber einen Vergleich – ohne Präzedenzwirkung, wie die Richter betonten: Die Gemeinde verpflichtet sich, eine Blende anzubringen, die den starken Lichtkegel vom Schlafzimmer des Klägers fern hält. Dieser wiederum wurde vom Gericht verpflichtet, sich an den Kosten dafür bis zu einer Höhe von 200 Euro beteiligen. Zunächst muss jedoch noch der Gemeinderat den Vergleich absegnen.