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Beschäftigungsförderung

Die neue Beschäftigungsförderung für Arbeitslose nach Paragraph 249 h des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) wird jetzt auch auf Westberlin ausgedehnt. Das teilte Arbeitssenatorin Bergmann (SPD) gestern auf einem Forum zur Reform des AFG mit. Bisher war diese Förderungsart, bei der die Arbeitsämter die Beschäftigung eines Arbeitslosen im Jugend-, Sozial- oder Umweltbereich mit jährlich rund 15.000 Mark unterstützen, nur für die neuen Bundesländer und damit auch nur für Ostberlin zulässig.

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