Frankreich / Belgien: Berufung noch offen nach Terrorprozess
Zu teils lebenslangen Haftstrafen im Prozess um die islamistischen Terroranschläge 2015 in Paris mit 130 Toten hat ein Pariser Schwurgericht Mittwochabend 20 Beteiligte und Unterstützer verurteilt. Die Verurteilten können in Berufung gehen. Dies war am Donnerstag noch nicht entschieden. Aus Zeitgründen hatte das Gericht nur Kernpunkte der 120-seitigen Urteilsbegründung referiert. Beide Seiten – auch die Anklage – lesen die ausführliche Begründung nun, bevor sie sich entscheiden. Das Gericht verurteilte den Hauptangeklagten Salah Abdeslam zu unverkürzbarer lebenslanger Haft. Er gilt als einziger Überlebender der Terrorgruppe. Der Prozess habe schwere Versäumnisse der Geheim- und Sicherheitsdienste in Frankreich und Belgien offengelegt, schrieb Le Figaro. In Brüssel fielen am Donnerstag noch die Urteile zu 14 mutmaßlichen Komplizen der Paris-Attentäter. Vier erhielten Freisprüche, die anderen bis zu drei Jahren, teils auf Bewährung. (dpa/afp/taz) meinung
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen