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Berufsverbot für Reps?

■ Kanther erinnert an DKP-Urteil

Bonn (AFP) – Die Mitgliedschaft von Beamten bei den rechtsradikalen „Republikanern“ kann laut Bundesinnenminister Kanther zur Entlassung aus dem Staatsdienst führen. Dies geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des SPD-Bundestagsabgeordneten Siegfried Vergin hervor.

Kanther berief sich dabei auf ein umstrittenes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1975. Damals entschied das BVG nach einer Reihe von Berufsverboten gegen DKP-Mitglieder, daß Beamte auch dann gegen die im Grundgesetz verlangte besondere Treue zur Verfassung verstoßen, wenn sie einer verfassungsfeindlichen Partei angehören, die nicht als verfassungswidrig verboten ist. „Es gibt Anhaltspunkte dafür, daß die ,Republikaner‘ verfassungsfeindliche Ziele verfolgen“, heißt es in der Antwort. „Sollten sich diese verdichten, kann eine weitere Betätigung für diese Partei ein Dienstvergehen mit allen möglichen dienstrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst bedeuten.“

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