: Berufsverbot für DKP–Funktionär
Berlin (dpa) - Ein Beamter, der im Vorstand eines Landesbezirks der DKP arbeitet und bei Wahlen kandidiert, muß nach Überzeugung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aus dem Dienst entfernt werden. Der Beamte handele damit seiner politischen Treuepflicht zuwider. Der 1. Disziplinarsenat des BVerwG hob damit ein Urteil des Bundesdisziplinargerichts auf, das entschieden hatte, Mitgliedschaft und Übernahme von Funktionen für die DKP seien beamtenrechtlich erlaubt. Wer sich in so herausragenden Funktionen für eine Partei mit verfassungsfeindlichen Zielen einsetze, müsse sich selbst als Gegner der Verfassung behandeln lassen, meint das BVerwG.
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