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Archiv-Artikel

Berlinförderung per Grundgesetz

Berlin will die finanzielle Unterstützung durch den Bund per Gundgesetzänderung festschreiben lassen. Klaus Wowereit schlägt vor, den bisherigen Artikel 22 – „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold“ – wie folgt zu ergänzen: „Die Gewährleistung notwendiger hauptstadtbezogener Infrastruktur und die Repräsentation des Gesamtstaates in der Bundeshauptstadt, insbesondere auf dem Gebiet der Kultur und der gesamtstaatlichen Darstellung und Dokumentation deutscher Geschichte, sind Aufgaben des Bundes, soweit er sie nicht auf Berlin überträgt. Der Bund erstattet Berlin die hierfür sowie für hauptstadtbedingte Sonderbelastungen notwendigen Kosten.“ AP