■ Berliner Telegramm: Berlin muß Lehrer zum Mai einstellen
Die Landesschulamt muß gegen den Willen des Senats einige hundert Lehrerreferendare zum Mai einstellen. Dies entschied sinngemäß das Oberverwaltungsgericht in einem Beschluß, der gestern mitgeteilt wurde. Demnach ist die generelle Streichung des Einstellungstermins Mai für Berliner Lehrer nicht Rechtens. Der Senat hatte den Einstellungstermin Mai für dieses Jahr gestrichen, um Geld zu sparen, und damit 460 Bewerber auf November vertröstet. In dem durch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vertretenen Verfahren wurde einer Klägerin aber ein Anspruch auf sofortige Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt zuerkannt. Die Finanznot sei kein ausreichender Grund, die Zulassung zu einer Ausbildung zu beschränken, heißt es in der Begründung. Das Ausbildungsmonopol und die hohe Stellung der freien Berufswahl im Grundgesetz verpflichte den Staat, die vorhandene Ausbildungskapazität erschöpfend zu nutzen. Der Beschluß ist bedeutsam für 130 weitere Referendare, die ebenfalls mit Unterstützung der Gewerkschaft ihre Einstellung einklagen wollen. dpa
Aktenzeichen: OVG 4 S 144.96
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