: Berlin macht‘s vor
Eine rechtliche Grundlage für das Demo-Verbot wurde bereits im April geschaffen. Die damalige rot-grüne Bundesregierung änderte das Versammlungsgesetz und bestimmte das Holocaust-Mahnmal in Berlin zur Gedenkstätte von überregionaler Bedeutung, an der Nazi-Aufmärsche verboten oder mit Auflagen versehen werden dürfen. Die Länder haben seither die Möglichkeit, Gedenkstätten mit eigenen Gesetzen zu schützen. GES