: Berichtigung
■ betr.: Artikel über Kurden, der via Frankfurt in die Türkei abgeschoben worden ist, taz vom 9.8.90
Am Dienstag hat das Bremer Ausländeramt nicht - wie in der taz vom 9.8. fälschlich zu lesen war - zum zweiten, sondern zum ersten Mal einen Kurden via Frankfurt in die Türkei abgeschoben, weil er gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hatte. Ein Prozeß war nicht abgewartet worden. Dieser Kurde soll jedoch nicht der einzige Abschiebefall bleiben: Die Polizeipressestelle schreibt: „Die Ausländerbehörde prüft in weiteren Fällen, ob der Aufenthalt von Ausländern, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben, beendet werden kann. Das gilt auch für Kurden aus der Türkei.“
taz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen