: Berichtigung
Für ungewollt Schwangere gibt es in Bremen eine klare und einheitliche Kostenübernahme durch das Amt für Soziale Dienste, darauf weist die Gesundheitsbehörde mit Verweis auf den Artikel „Abtreibung unter Schmerzen“, taz vom 8.3. hin. Für die Kostenübernahme überprüfe das Sozialamt lediglich die Höhe des Einkommens. Wird die Einkommensgrenze von 1.450 Mark plus Familienzuschlag plus Kaltmiete nicht überschritten, erfolge eine volle Kostenübernahme. Die Narkoseform wird durch die medizinischen Erfordernisse bestimmt, das Sozialamt macht dafür keine Vorgaben. ede
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