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■ TelegrammBemessungsgrenzen geändert

Bonn (dpa) – Das Bundeskabinett hat die Heraufsetzung der Bemessungsgrenzen für die Sozialversicherung zum 1. Januar 1997 beschlossen. Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt danach in Westdeutschland von 8.000 auf 8.200 Mark monatlich und im Osten von 6.800 auf 7.100 Mark.

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