: Beleidigtes Pferd setzt sich zur Wehr
DÜSSELDORF dpa/taz ■ Warnschilder an einer Pferdekoppel befreien den Halter der Huftiere nicht unbedingt von der Haftung. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach einer älteren Dame 12.000 Mark Schmerzensgeld zu, die die Schilder ignoriert hatte und auf der Weide prompt von einem Pferd getreten wurde. Die Frau sei keine besonderen Risiken eingegangen, urteilten die Richter nach Angaben des Kölner Anwalt-Suchservices vom Mittwoch. Das Pferd hatte der Frau das Schienbein gebrochen, als diese es mit den Worten „Hau ab!“ verjagen wollte.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen