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Beleidigtes Pferd setzt sich zur Wehr

DÜSSELDORF dpa/taz ■ Warnschilder an einer Pferdekoppel befreien den Halter der Huftiere nicht unbedingt von der Haftung. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach einer älteren Dame 12.000 Mark Schmerzensgeld zu, die die Schilder ignoriert hatte und auf der Weide prompt von einem Pferd getreten wurde. Die Frau sei keine besonderen Risiken eingegangen, urteilten die Richter nach Angaben des Kölner Anwalt-Suchservices vom Mittwoch. Das Pferd hatte der Frau das Schienbein gebrochen, als diese es mit den Worten „Hau ab!“ verjagen wollte.

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