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Belegungsspielraum -betr.: "Bündnis für Wohnen", taz-Hamburg vom 13.11.1997

In dem Artikel wird dem Bausenator verfehlte Wohnbelegungspolitik vorgeworfen. Das stellt die Tatsachen auf den Kopf, denn: In Neu-Allermöhe West konnten und können 85 Prozent der Wohnungen durch die Unternehmen frei an Berechtigte vergeben werden. Lediglich 15 Prozent werden mit Dringlichkeitsfällen durch das Bezirksamt belegt. Auf diese Weise hatten und haben es die Wohnungsunternehmen in der Hand, diesen weiten Belegungsspielraum zu nutzen.

Offensichtlich haben die Unternehmen jedoch nicht genügend Mühe darauf verwandt, eine einseitige Belegung zu verhindern. Die Baubehörde hat deshalb das Gebiet zusätzlich bei Erstbezug von den für Sozialwohnungen geltenden Einkommensgrenzen freigestellt. Dies gilt befristet bis zum 31.12.2000. Die Baubehörde erwartet, daß die Wohnungswirtschaft diese Möglichkeit nutzt und ihrer sozialen Verantwortung gerecht wird. Matthias Thiede,

Pressesprecher der Baubehörde

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