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■ TAZ-INTERNBekennerschreiben zugespielt

Ein ungewöhnliches Bekennerschreiben ist der taz Ende November zugegangen. Nach eingehender Prüfung unter Zugrundelegung der uns gebotenen journalistischen Sorgfaltspflicht kommen wir nicht umhin, dieses Bekennerschreiben zu veröffentlichen. Diejenigen unserer LeserInnen, die die taz (oft verspätet) auf dem Postweg erhalten, finden einen Nachdruck des besagten Schreibens im Originalwortlaut als Beilage in der heutigen Ausgabe. Doch auch unsere übrigen (nicht postgeschädigten) LeserInnen wollen wir über den Inhalt des besagten Schreibens nicht im dunkeln lassen.

„Falls Ihre per Post zugestellte Zeitschrift Sie in letzter Zeit eventuell zunehmend mit Verspätung erreicht, liegt der Grund dafür nicht beim Zeitschriftenverlag, sondern bei der Post“, heißt es da. Adressat der Botschaft ist der/die postgeschädigte taz-AbonnentIn, Absender die Deutsche Bundespost — „Mit freundlichen Grüßen“, versteht sich. Daß es sich hierbei nicht etwa um eine leere Drohung handelt, davon konnten sich die KollegInnen in der Abo-Abteilung in den letzten Wochen ein Bild machen: Die Service-Telefone stehen nicht still. „Durch die staatliche Vereinigung Deutschlands“ kommt es im gesamten Bundesgebiet „in nicht unerheblichem Umfang [zu] Verzögerungen in der Zustellung [...]“, so die lapidare Erklärung der Bundespost.

Wie jede überregionale Tageszeitung ist die taz zwangsläufig auf den Zustelldienst der Deutschen Bundespost angewiesen. Unseren postgeschädigten AbonnentInnen sei an dieser Stelle versichert, daß wir keine Gelegenheit auslassen werden, um die Post in die Pflicht zu nehmen, damit der „rechtzeitige Zustelltermin“ nicht „nur schrittweise“, sondern postwendend erreicht wird. taz-Vertrieb

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