: Bei zu hoher Verschuldung setzt es Strafen
■ EU-Währungsausschuß einigt sich auf Stabilitätspakt zur Absicherung des Euro
Brüssel (Reuter) – Der Währungsausschuß der Europäischen Union hat sich auf die Grundzüge eines Stabilitätspaktes zur Absicherung des Euro geeinigt. Demnach sollen die künftigen Mitgliedsländer der Währungsunion nicht nur als Voraussetzung für den Eintritt bestimmte Stabilitätskriterien erfüllen, sondern auch noch danach: Wenn die Neuverschuldung drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts übersteigt, sollen Sanktionen fällig werden. Darauf haben sich die Vertreter von Notenbanken und Finanzministerien nach einem zweitägigen Treffen am Dienstag abend geeinigt, verlautete aus EU-Kreisen. Am 20. September sollen die EU-Finanzminister in Dublin über den Stabilitätspakt beraten.
Damit hat sich Bundesfinanzminister Theo Waigel mit seinem Vorschlag durchgesetzt. Er hatte vor knapp einem Jahr die Einführung automatischer Sanktionen zur Absicherung der Währungsstabilität vorgeschlagen. Der Maastrichter Vertrag über die Europäische Währungsunion sieht zwar auch Sanktionsmöglichkeiten vor, das Verfahren gilt aber als langwierung und nicht strikt genug.
In den EU-Kreisen hieß es, der Währungsausschuß habe jetzt einen Plan ausgearbeitet, nach dem Ländern mit überhöhten Defiziten eine Frist von mehreren Monaten eingeräumt werden solle, innerhalb derer sie ihre Finanzen wieder in Ordnung zu bringen haben. Danach sollen die Sanktionen greifen. Wie hoch die Strafe sein soll, darüber wurde aber noch keine Einigung erzielt. Nach dem deutschen Vorschlag soll die EU für jeden Prozentpunkt überhöhtes Defizit je 0,25 Prozent des Bruttoinlandsprodukts als Strafe einbehalten, zunächst als zinslose Einlage. Wenn das Mitgliedsland innerhalb von zwei Jahren sein Defizit abbaut, erhält es diese „Stabilitätseinlage“ zurück; andernfalls zieht die EU das Geld endgültig ein.
Zwar sind im Währungsausschuß mehrere Details dieser Regelung noch offen geblieben. Doch hieß es in EU-Kreisen, die Vertreter des Bundesfinanzministeriums und der Bundesbank seien zufrieden, weil sie den größten Teil ihrer Ziele erreicht hätten. Weder im Ministerium noch bei der Bundesbank war man jedoch zu einer Stellungnahme bereit.
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