: Bei Taxi-Mord nicht eingegriffen
Ein 30jähriger Angehöriger der Freiwilligen Polizeireserve (FPR), der bei einem Überfall auf einen Taxifahrer nicht eingegriffen hatte, ist vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung freigesprochen worden. Nach Ansicht des Gerichts konnte der Angeklagte in einer unübersichtlichen Situation keinen gezielten Schuß auf den Täter abgeben. Ein Warnschuß wäre unsinnig gewesen. Der 38jährige türkische Taxifahrer war an den Folgen von 20 Messerstichen gestorben.ADN
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