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Bei Sprachtest:VHS fragen

Standesbeamten sollen bei der Überprüfung der Deutschkenntnisse in Einbürgerungsverfahren im Zweifel die Volkshochschulen zu Rate ziehen. Auf ein entsprechendes Verfahren hätten sich Vertreter der Innenbehörde, der Schulbehörde, des Büros der Ausländerbeauftragten und der Volkshochschulen geeinigt, sagte die für die Ausländerbildung an den Volkshochschulen zuständige Referentin in der Senatsschulverwaltung, Margit Waltschanow, gestern. Als Nachweis für Deutschkenntnisse reicht das „Zertifikat Deutsch“ aus, das an den Volkshochschulen erworben werden kann. Für Einbürgerungswillige, die dies oder ein vergleichbares Dokument nicht vorlegen können, entwickeln die Volkshochschulen einen Test, mit dem Deutsch ab Ende Februar überprüft werden soll. ADN

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