in kürze WIEDERAUSBÜRGERUNG : Bei Kindern möglich
Kindern darf eine irrtümlich verliehene Staatsangehörigkeit rückwirkend entzogen werden, hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Dies sei nicht unzulässig, wenn das Kind in einem Alter ist, in dem es „ein eigenes Vertrauen“ auf den Bestand seiner Staatsangehörigkeit noch nicht entwickelt habe. (AZ: 2 BvR 696/04). (afp)