: Bei Einstellung Kirchenaustritt
Freising (dpa) - Zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Mark wegen Nötigung hat das Amtsgericht Freising einen Unternehmer verurteilt, weil er von einer Auszubildenden vor der Anstellung in seinem chemischen Betrieb den Austritt aus der Kirche gefordert hatte. Laut Strafbefehl des Amtsgerichts habe der Unternehmer versucht, die Frau „rechtswidrig durch Drohung mit einem empfindlichen Übel“ zum Austritt aus der Regligionsgemeinschaft zu nötigen.Der Unternehmer bezeichnete den Strafbefehl am Mittwoch auf Anfrage als „Rückfall in das Mittelalter“. Er habe bereits Einspruch eingelegt. Er fühle sich dem „Bund für Geistesfreiheit“ zugehörig und weigere sich aus Gewissensgründen, für seine Mitarbeiter Kirchensteuer abzuführen. Der Chemiker wehrt sich seit Jahren, für die in seinen Werken beschäftigten Angestellten Kirchensteuer an das Finanzamt abzuführen und wird deshalb regelmäßig in Höhe des Betrages abgepfändet. FORTSETZUNG VON SEITE 1
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