■ Berliner Telegramm: Bei Drogenhandel kann Schulwechsel drohen
Ein Jugendlicher, der an seiner Schule Drogen verkauft, kann auch gegen seinen Willen an eine andere Schule versetzt werden. Mit einer solchen Sanktion könne deutlich gemacht werden, daß Drogenhandel nicht geduldet werde, urteilte gestern das Verwaltungsgericht. Das Gericht wies einen Antrag eines Jugendlichen ab, der seinen behördlich angeordneten Wechsel an eine andere Schule nicht akzeptieren wollte. AP
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