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Behördenfilz auch in München

■ Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit gegen Beamte der bayrischen Landeshauptstadt / Kein ausreichender Anfangsverdacht gegen Gauweiler / Geschenke vom Immobilienhändler

München (ap) - Gegen eine Reihe städtischer Beamter aus München ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsannahme im Amt eingeleitet worden. Das bestätigte Staatsanwalt Hermann Froschauer am Donnerstag in München. Die Beamten werden den Angaben zufolge verdächtigt, von einem Immobilienhändler kostspielige Geschenke für entsprechende Gegenleistungen angenommen zu haben. Dagegen habe sich bei einem anderen Teil der Beschenkten, darunter auch der damalige Kreisverwaltungsreferent und jetzige Innenstaatssekretär Peter Gauweiler, kein ausreichender Anfangsverdacht ergeben. „Die Geschenke halten sich in diesen Fällen in einem Rahmen, der noch als sozial adäquat betrachtet werden kann“, betonte Froschauer. Das Verfahren war durch eine Liste in Gang gekommen, die bei einem Münchner Immobilienhändler gefunden worden war. Gegen den 42jährigen wird seit Jahren wegen eines Konkurses ermittelt. Auf der Liste waren für die Zeit von 1980 bis 1985 Geschenke für 24 städtische Bedienstete no tiert, darunter auch für Gauweiler. Das Innenministerium hatte bereits vor wenigen Tagen betont, daß es sich bei den Geschenken für Gauweiler um „Aufmerksamkeiten zu Weihnachten“ von einem langjährigen Mandanten gehandelt habe. In Rundfunkberichten war von einer Jahreszeitenuhr, einer silbernen Kaffeekanne und Champagner die Rede gewesen. Froschauer betonte, es hätten sich keine ausreichenden Verdachtsmomente gegen den CSU–Politiker ergeben. Froschauer wollte sich nicht dazu äußern, gegen wieviele städtische Bedienstete Ermittlungsverfahren eingeleitet worden seien. Den Betroffenen sei das Verfahren schriftlich mitgeteilt worden. Sie würden „förmlich vernommen“, erläuterte der Staatsanwalt. Der Anfangsverdacht begründe sich auf den Paragraphen 331 des Strafgesetzbuches, der für Vorteilsannahme im Amt Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vorsehe. Auch zu konkreten Vorwürfen wollte Froschauer zunächst noch nicht Stellung nehmen. „Wir sind noch ganz am Anfang der Ermittlungen“, sagte er.

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