JUSTIZSENATORIN VERTEIDIGT VORGEHEN IM FALL UWE K. : Behörden seien gut auf Freilassung des Mannes vorbereitet gewesen
Im Fall eines nach der Haftentlassung vermutlich rückfällig gewordenen Sexualstraftäters hat Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) das Verhalten von Polizei und Behörden verteidigt. „Wir haben aus unserer Sicht den Fall sehr ernst genommen“, sagte von der Aue am Donnerstag im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses. Die beteiligten Behörden hätten gut miteinander kooperiert und seien sorgfältig auf die Freilassung des Mannes vorbereitet gewesen. Die Opposition hatte zuvor ein „Kompetenz-Wirrwarr“ angeprangert. Der Mann soll sich nach Ende seiner elfjährigen Haftstrafe wegen sexuellen Kindesmissbrauchs erneut an einem Mädchen vergangen haben.
Für die Zeit nach der Haft habe das Landgericht Potsdam dem Kinderschänder Verhaltensregeln auferlegt, so von der Aue. In dem konkreten Fall habe sich der Mann aber das Vertrauen der Eltern erschlichen und sich so Zutritt zur Wohnung des Opfers verschafft. Die Weisungen des Landgerichtes hätten für den Schutz des Mädchens nicht ausgereicht. Als Konsequenz forderte die Justizsenatorin, derartige Regeln und Verbote künftig noch strikter und personenbezogener auszusprechen. (dpa)