: Behörde droht
Brav sein oder zahlen: Die Schulbehörde hat der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) verboten, zu dem für den 6. Juli geplanten Lehrerstreik aufzurufen. Tut sie es doch, „wird ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Mark festgesetzt“, schreibt die Behörde. Denn: „Ihr Aufruf stört die öffentliche Ordnung.“ Er könnte den Auftrag der Stadt vereiteln, SchülerInnen planmäßig zu unterrichten. GEW-Sprecherin Ilona Wilhelm nennt das Verbot einen Maulkorb: „Die Behörde stellt ihre Betriebsblindheit unter Beweis und gibt sich der Lächerlichkeit preis.“ Nicht die zweistündige Arbeitsniederlegung störe die öffentliche Ordnung, sondern die jahrelange beschäftigtenfeindliche Personalpolitik an Schulen.
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