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Befangenheitsantrag

Stuttgart (dpa) - Mit einem Befangenheitsantrag ist am Montag in Stuttgart–Stammheim die Hauptverhandlung gegen die drei mutmaßlichen Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF), Eva Sybille Haule–Frimpong, Luitgard Hornstein und Christian Kluth fortgesetzt worden. Der Wahlverteidiger von Frau Haule–Frimpong, Martin Viergutz, stellte den Antrag gegen den Vorsitzenden Richter Herbert Schmid und zwei Beisitzer, weil sie nach seinen Angaben drei Briefe seiner Mandantin nicht weitergeleitet haben. Dies sei mit der Vermutung begründet worden, daß Frau Haule–Frimpong die Empfänger für die RAF gewinnen wolle. Die Bundesanwaltschaft lehnte den Befangenheitsantrag ab. Während der Verhandlung wurden zwei Zeugen zum versuchten Sprengstoffanschlag der RAF auf die NATO–Schule in Oberammergau vernommen. Dabei ging es vor allem um die Frage, warum die Autobombe auf dem Parkplatz vor dem Gebäude nicht explodiert ist.

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