: Beeinflussung verboten
Sponsoring ist ein Vertragsverhältnis, das auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung – etwa durch öffentliche Imagewerbung – beruht. Produktwerbung hingegen dient der absichtlichen und einseitigen Beeinflussung von Menschen, um sie für ein bestimmtes Produkt als Käufer zu gewinnen.
Diese Form von Werbung ist an Schulen in NRW nicht erlaubt. Sponsoring ist zwar im Prinzip gestattet, aber SchülerInnen und LehrerInnen dürfen nicht zu direkten Gegenleistungen für einen Sponsor verpflichtet werden.
In den besonders finanzschwachen Bundesländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ist inzwischen sogar Produktwerbung an Schulen gestattet. GES