: Bald Geld für Giftsiedler?
Dortmund (dpa) - Die Siedler auf einem durch Altlasten verseuchten Wohngebiet im Dortmunder Ortsteil Dorstfeld–Süd haben Anspruch auf Entschädigung. Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) in Hamm hat am Freitag die Berufung der Stadt Dortmund gegen das vom Landgericht Dortmund gefällte Urteil zurückgewiesen. Der Senat führte aus, der Stadt seien bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Ende der 70er Jahre „erhebliche Abwägungsfehler“ unterlaufen. Schon damals habe man mit Bodenbelastungen rechnen können. Wegen der Höhe des Streitwerts ist Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe zulässig. Die beiden klagenden Familien haben Schadensersatz in Höhe von zusammen 1,15 Millionen Mark geltend gemacht. Die beiden Familien gehören zu insgesamt 158 Eigentümern auf dem ehemaligen Kokereigelände. Der Anwalt der Kläger hatte die Schadensersatzansprüche auf ca. 75 Mio. DM beziffert.
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