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Bajuwarische Offenheit

■ Bayern will schwangere Frauen dazu zwingen, Abtreibungsgründe zu nennen

Berlin (taz) – Mit einem eigenen Gesetzentwurf will Bayern das geltende Abtreibungsrecht zuspitzen. Danach soll eine Schwangere nur dann einen Beratungsschein erhalten, wenn sie die Gründe offenlegt, die sie zur Abtreibung bewegen. In dem Entwurf heißt es: „Die Beratungsbescheinigung wird der Schwangeren ausgehändigt, wenn sie ihre Gründe mitgeteilt hat.“ Das geplante Landesgesetz steht in diametralem Gegensatz zur bundesgesetzlichen Regelung im Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz. Dort heißt es: In der Konfliktberatung soll die schwangere Frau der beratenden Person „die Gründe mitteilen, derentwegen sie einen Abbruch erwägt; die Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der schwangeren Frau kann aber nicht erzwungen werden.“

Während der Bundesgesetzgeber davon ausgeht, daß die Offenheit, über intime Motive zu sprechen, gerade nicht erzwungen werden kann, setzt Bayern auf den Zwang: Wer nicht spricht, erhält den für die Abtreibung erforderlichen Beratungsschein nicht. Das Vorhaben Bayerns entspricht auch nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993. Die Verfassungshüter urteilten, eine Konfliktberatung müsse geführt werden, wobei „erwartet wird, daß die schwangere Frau der sie beratenden Person die Tatsachen mitteilt, derentwegen sie einen Abbruch erwägt.“ Diese Formulierung ist deutlich schwächer als die im bayrischen Vorschlag.

Pro Familia Bayern wird sich dem neuen Vorhaben entgegenstellen. „Die vorgeschlagene Regelung ist vom Bundesgesetz nicht gedeckt“, sagte der Geschäftsführer von Pro Familia Bayern, Friedrich Wilhelm Husemann, gestern. Die Beraterin habe zu entscheiden, wann eine Beratung stattgefunden hat. „Dieses Spielraums bedarf es“, so Husemann. „Bei der Beratung handelt es sich um ein Angebot, dazu kann man niemanden zwingen.“ Julia Albrecht

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