in kürze BILLIGFLIEGER DBA : Bahn unterliegt
Der Billigflieger dba darf seinen Namen laut Hamburger Landgericht weiter benutzen. Es wies gestern eine Unterlassungsklage der Deutschen Bahn ab. Diese sieht ihre eigene Marke DB verletzt und wollte der dba die Nutzung ihres Namens untersagen lassen. Es bestehe jedoch keine Verwechslungsgefahr, so das Gericht. (dpa)