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Archiv-Artikel

Bahn muss für BGS zahlen

KOBLENZ dpa ■ Die Deutsche Bahn AG muss den Einsatz des Bundesgrenzschutzes (BGS) auf ihren Anlagen mitfinanzieren. Die Zahlung von fast 64 Millionen Euro als Ausgleich für die Arbeit des BGS im Jahr 2002 sei rechtmäßig, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz in einem gestern veröffentlichten Urteil (Az.: 12 A 10337/04.OVG). Damit bestätigten die Richter der Berufungsinstanz eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Der BGS überwacht und sichert Gleise und Bahnhöfe der Deutschen Bahn AG. Diese muss laut einer Rechtsverordnung 20,83 Prozent des jährlichen BGS-Gesamtaufwandes auf den Bahnanlagen von rund 300 Millionen Euro zahlen. Die Bahn hatte den finanziellen Ausgleich als überzogene, verfassungswidrige und nicht nachvollziehbar berechnete Sonderabgabe kritisiert.