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Archiv-Artikel

Bahn entschädigt auch europaweit

BRÜSSEL dpa ■ Fahrgäste sollen künftig Entschädigungen bei massiven Verspätungen auch bei internationalen Zügen bekommen. Die EU-weite Regelung tritt mit dem Winterfahrplan am 12. Dezember in Kraft, erklärte gestern der europäischen Bahnverband CER. Wer im grenzüberschreitenden Verkehr mit mehr als einer Stunde Verspätung ankommt, soll mindestens 20 Prozent des Fahrpreises erstattet bekommen. EU-Kommission und Fahrgast-Verbände kritisierten die Höhe der Erstattung als unzureichend. Zudem ist sie durch zahlreiche Ausnahmen eingeschränkt. Zum Beispiel soll die Regelung nur für Reisen gelten, deren einfache Fahrt mehr als 50 Euro gekostet hat. Auch bei Verspätungen aufgrund höherer Gewalt wie extremer Wetterlage oder einem Verschulden Dritter wollen die Bahnen keine Entschädigung zahlen.