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■ Uni-NewsBafög-Novelle

Zum Wintersemester ist die 18. Bafög-Novelle in Kraft getreten. Wer nach Ende der Förderungshöchstdauer noch das Darlehen bezieht, muß die banküblichen Zinsen berappen. Die einjährige Studienabschlußförderung bleibt bis zum September 1999 im Angebot. Ab Herbst 1997 werden in Ostdeutschland die Berechnungszeiträume für die Elterneinkommen an das West-Niveau angeglichen. Außerdem wurden zum 1. 10. dieses Jahres die Freibeträge um 2 Prozent erhöht. Die Förderungshöchstdauer beschränkt sich jetzt auf die Regelstudienzeit des jeweiligen Faches. Auslandssemester und zusätzliche Semester durch einen Fachrichtungswechsel werden nicht mehr gefördert. Gegen die Novelle wollen die Asten in den einzelnen Bundesländern juristisch vorgehen. Ein bundesweites Rechtsgutachten haben sie bereits in Auftrag gegeben.

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